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Für Feuerwehren und deren Einsatzkräfte werden hier verschiedene Informationen dargestellt.

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Erlass vom 27. April 2020 Hessisches Ministerium des Innern und für Sport | Referat Brandschutz, Einsatz, Förderwesen

[ Auszug, vollständig >>HIER<< ] In den folgenden, aktuellen Merkblättern der DGUV "Hinweise für einsatzkräfte zum Umgang mit dem SARS-VoV-2 werden allgemeinde Vorgehensmaßnahmen für Einsatzkräfe im Rahmen eines Einsates bei der Besetzung der Einsatzfahrzeuge, sowie die Reduzierung eines gegenseitigen Infektionsrisikos im Feuerwehrhaus beschreiben.

Es wird jedoch als positiv angesehen, wenn in Bereichen mit Publikumsverkehr oder bei Kontakten im Rahmen von Technischne Hilfeleistungen durch die eingesetzten Einsatzkräfte ein einfacher Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen wird.

Der Einsatz von höherwertigen Schutzausrüstungen (z.B. FFP 2 Maske, Einweghandschuhe) wird im Einzelfall, z.B. bei Türöffnung, Tragehilfe mit einem begründeten Verdacht oder bei einem bestätigten SARS-CoV-2 Fall, durch den Einsatzleiter angeordnet.

In diesem Zusammenhang ist  zu erwähnen, dass die Einsatzkräfte der Feuerwehren bereits vor dem Auftreten von SARS-CoV-2 bei bestimmten Einsätzen einem Infektionsrisiko ausgesetzt waren und dafür bereits in der Vergangenheit standardgemäße Maßnahmen und Verhaltensweisen zur Anwendung kamen. Infektionsschutzhandschuhe, Desinfektionsmittel sowie der einfach MNS sind deshalb, wie bisher, grundsätzlich von den Feuerwehren in eigener Zuständigkeit zu beschaffen und vorzuhalten.

DGUV MERKBLATT Hinweise für Einsatzkräfte zum Umgang mit bzw. zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 sowie pandemiebedingten Einschränkungen

Stand 22. April 2020

DGUV MERKLATT Coronavirus SARS-CoV-2 - Verdachts- und Erkrankungsfälle im Betrieb

Stand April 2020

DGUV Allgemeine Schutzmaßnahmen

Stand April 2020

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Tags: Gemeinde Weilmünster, Feuerwehr, Service

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